Einreisebestimmungen für Chile

Autor: Nina

Die Einreisebestimmungen für Chile ähneln in Vielem denen anderer südamerikanischer Länder, beinhalten jedoch auch so manche Eigenart. Gerade, wenn nur ein Elternteil mit dem gemeinsamen Kind unterwegs ist, gelten in Chile besonders strenge Regelungen.

Doch auch sonst sollte man die Einreisebestimmungen für Chile genau befolgen. Damit der geplante Urlaub oder der Geschäftstermin nicht an akutem Informationsmangel scheitert, muss man sich weit im Voraus über die Bestimmungen erkunden, sodass beispielsweise notwendige Dokumente noch rechtzeitig beantragt und ausgestellt werden können. Als eine der wichtigsten Voraussetzungen für einen angenehmen Aufenthalt gelten außerdem Grundkenntnisse in Spanisch, da die Deutsche Sprache, aber auch das Englische in Chile noch wenig verbreitet sind.

Einreisebestimmungen für Chile: Reisepass, Visum und Zollbestimmungen

Für die Einreise nach Chile ist ein Reisepass oder ein vorläufiger Reisepass nötig, die jeweils noch mindestens sechs Monate gültig sein müssen, Personalausweise sind dabei nicht notwendigerweise mitzuführen. Dies gilt sowohl für Erwachsene als auch für Kinder. Der Kinderreisepass sowie der Kinderausweis mit Foto sind offiziell noch nicht anerkannt worden, werden aber in der Regel akzeptiert. Sicherer ist es jedoch, für das Kind ebenfalls einen regulären Reisepass zu beantragen.

Bei der Einreise wird die sogenannte Tarjeta de Turismo ausgestellt; diese Touristenkarte muss bei der Ausreise wieder abgegeben werden. Bei Verlust muss man bei den zuständigen Polizeibehörden eine Ersatzkarte beantragen, bevor man aus Chile ausreisen kann. Die Karte berechtigt zum Aufenthalt von bis zu 90 Tagen in Chile, kann jedoch einmalig um weitere 90 Tage verlängert werden. Für einen noch längeren Aufenthalt ist es notwendig, bei einer chilenischen Auslandsvertretung im Voraus ein entsprechendes Visum zu beantragen.

Die Einfuhr von frischen Lebensmitteln wie Obst und Gemüse, Fleisch oder Milchprodukten nach Chile ist streng verboten, auch kleinste Mengen können hier erhebliche Bußgelder nach sich ziehen. Bargeldmittel müssen ab einem Betrag von 12.000 U.S.-Dollar beziehungsweise 450 Unidad de Fomento, der chilenischen Währung, beim Zoll angegeben werden, gleiches gilt für mitgeführte Wertgegenstände oder Importwaren über einem Wert von 500 U.S.-Dollar. Persönliche Gebrauchsgegenstände bleiben zollfrei.

Reisen mit Kindern: Sicherheitsbestimmungen in Chile

Reisen mit Kindern können in Chile besondere Schwierigkeiten hervorrufen, da hier strenge Regelungen gelten. Ganz wichtig ist es, eine schriftliche, in Spanisch verfasste Reisegenehmigung vom jeweils zu Hause gebliebenen Elternteil mitzuführen, falls nur der Vater oder die Mutter mit einem minderjährigen Kind in Chile ein- oder ausreisen möchte. Diese Genehmigung muss unter Vorlage der elterlichen Papiere sowie der Geburtsurkunde des Kindes von einem chilenischen Notar oder von einer chilenischen Vertretung im Ausland beglaubigt werden. Es wird zudem empfohlen, sicherheitshalber die Geburtsurkunde des Kindes auf der gesamten Reise mitzuführen.

Aufgrund der andauernden Gefahr eines Erdbebens oder eines Vulkanausbruchs sowie zeitweise aufkommender politische Unruhen besteht stets die Möglichkeit, dass sich die Einreise- oder Sicherheitsbestimmungen für Chile kurzfristig ändern. Vor einer Reise in das südamerikanische Land sollte man die aktuellen Regelungen daher stets im Auge behalten und sich auch kurz vor dem Urlaub noch einmal über eventuelle Änderungen zu informieren.




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